Widerrufsbutton wird Pflicht – Neue Gesetzesänderung

Ab 19. Juni 2026 wird der Widerrufsbutton für Webshops in der EU verpflichtend. Damit können Kund:innen Verträge online einfach widerrufen.
Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet das für Ihren Webshop?

Künftig muss auf Ihrer Website ein gut sichtbarer Button mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ eingebunden werden. Dieser Button führt Ihre Kund:innen zu einem Online-Formular, über das der Widerruf einfach und digital übermittelt werden kann.

Die Pflicht gilt für online abgeschlossene Fernabsatzverträge mit Verbraucher:innen, sofern für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht.

Wichtig ist auch: Die Pflicht betrifft nicht nur klassische Webshops, sondern grundsätzlich auch Websites, Buchungsstrecken, Online-Formulare oder Apps, über die Verbraucher:innen Verträge abschließen können.

Dabei ist wichtig, dass der Ablauf korrekt umgesetzt wird: Nach Eingabe der Vertragsdaten muss der Widerruf noch einmal ausdrücklich bestätigt werden. Anschließend erhalten Ihre Kund:innen automatisch eine Eingangsbestätigung, zum Beispiel per E-Mail.

Die Nutzung des Widerrufsbuttons muss auch ohne Kundenkonto möglich sein. Außerdem muss die Funktion zumindest während der gesamten gesetzlichen Widerrufs- bzw. Rücktrittsfrist verfügbar und leicht zugänglich sein.

Hinweis: Im österreichischen Recht wird häufig vom Rücktrittsrecht gesprochen, während die EU-Vorgabe den Begriff Widerrufsrecht verwendet. Gemeint ist in diesem Zusammenhang die digitale Möglichkeit, einen online abgeschlossenen Vertrag rückgängig zu machen.

OnPoint Teammitglied Anna Ehrnleitner

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Anna Ehrnleitner
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Warum ist der Widerrufsbutton ein Muss für Website-Betreiber?

Die EU verfolgt mit dieser Vorgabe das Ziel, den Verbraucherschutz im Onlinehandel weiter zu stärken und Widerrufe für Kund:innen einfacher und transparenter zu gestalten. Bisher war der Rücktritt oft nur über E-Mail, Formulare oder umständliche Wege möglich – künftig soll dies klar, schnell und standardisiert erfolgen.

Wichtig: Der Widerrufsbutton ersetzt bestehende Möglichkeiten zum Widerruf nicht. Kund:innen können ihren Widerruf weiterhin auch auf anderem Weg erklären, zum Beispiel per E-Mail oder über ein vorhandenes Muster-Widerrufsformular. Die neue digitale Widerrufsfunktion kommt zusätzlich dazu.

Für Website- und Webshop-Betreiber:innen bedeutet das: Sobald die Regelung in Kraft tritt, ist die Umsetzung keine freiwillige Option mehr, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Fehlende oder fehlerhafte Integration kann rechtliche Risiken erhöhen, etwa Beanstandungen, Abmahnungen, Unterlassungsansprüche oder Verwaltungsstrafen. Auch Probleme im Kundenservice können entstehen, wenn Widerrufe nicht eindeutig, nachvollziehbar oder fristgerecht verarbeitet werden.

Gleichzeitig bietet die korrekte Umsetzung auch Vorteile: Ein klar strukturierter Widerrufsprozess schafft Vertrauen bei Ihren Kund:innen und sorgt für mehr Transparenz im Kaufprozess.

Wen betrifft die Regelung?

Die Vorgabe betrifft Unternehmen in der EU, die online Fernabsatzverträge mit Verbraucher:innen abschließen, sofern für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht.

Besonders relevant ist die Regelung für:

Reine B2B-Angebote sind in der Regel nicht betroffen. Sobald sich Ihr Angebot aber auch an Endverbraucher:innen richtet und online Verträge abgeschlossen werden können, sollte geprüft werden, ob die Pflicht für Ihren Webshop oder Ihre Website gilt. Die Pflicht gilt nur dann, wenn für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht. Nicht jeder Vertrag ist automatisch widerrufbar, da es gesetzliche Ausnahmen geben kann.

Wie ist der Stand in Österreich?

Die Pflicht zum Widerrufsbutton basiert auf der EU-Richtlinie 2023/2673. In Österreich soll die Regelung im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz umgesetzt werden.

Nach aktuellem Stand ist die österreichische Umsetzung noch nicht final abgeschlossen. Die EU-Vorgabe soll jedoch ab 19. Juni 2026 gelten. Deshalb ist es sinnvoll, Webshops, Websites, Buchungsstrecken und Apps bereits jetzt technisch darauf vorzubereiten.

Hinweis: Im österreichischen Recht wird häufig vom Rücktrittsrecht gesprochen, während die EU-Vorgabe den Begriff Widerrufsrecht verwendet. Gemeint ist in diesem Zusammenhang die digitale Möglichkeit, einen online abgeschlossenen Vertrag rückgängig zu machen.

Wo muss der Widerrufsbutton platziert sein?

Der Button muss leicht zugänglich und jederzeit auffindbar sein. Typische und empfohlene Platzierungen sind:

  • im Footer Ihrer Website
  • im Kundenkonto-Bereich
  • im Service- oder Hilfe-Bereich

 

Wichtig: Die Sichtbarkeit ist entscheidend. Versteckte oder schwer auffindbare Lösungen können als nicht ausreichend gelten.

Wir empfehlen, den Widerrufsbutton fix im Footer Ihrer Website zu platzieren. So ist er auf jeder Seite gut auffindbar und für Kund:innen jederzeit erreichbar – unabhängig davon, ob sie sich gerade auf der Startseite, im Shop, im Kundenkonto oder auf einer Produktseite befinden.

Warum sich eine saubere Umsetzung auch wirtschaftlich lohnt

Neben der rechtlichen Pflicht bietet der Widerrufsbutton auch Chancen:

  • Klar strukturierte Prozesse reduzieren Support-Anfragen
  • Weniger manuelle Bearbeitung von Widerrufen
  • Bessere Nachvollziehbarkeit im System
  • Mehr Vertrauen bei Ihren Kund:innen durch Transparenz

Eine gute Umsetzung ist also nicht nur Pflicht, sondern auch eine Optimierung Ihres Webshops.

Wie wir sie dabei unterstützen können

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Ihr Vorteil

Ihr Webshop ist vorbereitet, der Widerrufsbutton ist gut auffindbar und der Ablauf funktioniert für Ihre Kund:innen einfach und nachvollziehbar.

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einmalig

Aktuelle Fragen

Ab wann ist der Widerrufsbutton verpflichtend?

Die EU-Vorgabe soll ab 19. Juni 2026 gelten. Auch wenn die nationale Umsetzung noch finalisiert wird, ist es sinnvoll, den Webshop bereits jetzt darauf vorzubereiten.

Die Regelung betrifft Unternehmen in der EU, die online Fernabsatzverträge mit Verbraucher:innen abschließen, sofern für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht.

Nein. Die Pflicht kann grundsätzlich auch Websites, Buchungsstrecken, Online-Formulare oder Apps betreffen, wenn Verbraucher:innen darüber online Verträge abschließen können.

Ja. Die Nutzung des Widerrufsbuttons sollte auch ohne Login oder Kundenkonto möglich sein. Kund:innen müssen den Widerruf einfach und leicht zugänglich ausüben können.

Der Widerrufsbutton muss zumindest während der gesamten gesetzlichen Widerrufs- bzw. Rücktrittsfrist verfügbar und leicht zugänglich sein.

Der Widerrufsbutton wird fix im Footer Ihrer Website eingebunden. So ist er auf jeder Seite sichtbar und jederzeit erreichbar.

Nein – wir übernehmen die komplette technische Umsetzung für Sie, damit alles korrekt, benutzerfreundlich und rechtzeitig eingebunden ist.

Nein. Der Widerrufsbutton ist eine zusätzliche technische Funktion und ersetzt keine rechtlich notwendigen Informationen im Webshop.

Eine fehlende oder fehlerhafte Umsetzung kann rechtliche Risiken erhöhen, etwa Beanstandungen, Abmahnungen, Unterlassungsansprüche oder Verwaltungsstrafen. Zusätzlich können Probleme im Kundenservice entstehen, wenn Widerrufe nicht klar und nachvollziehbar verarbeitet werden.

Fazit

Der Widerrufsbutton wird für viele Unternehmen mit Online-Abschluss künftig verpflichtend, sofern ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht. Auch wenn die nationale Umsetzung in Österreich noch finalisiert wird, ist eine frühzeitige Vorbereitung sinnvoll.

Wer den Button rechtzeitig einbindet, reduziert rechtliche Risiken, schafft klare Abläufe und bietet Kund:innen eine einfache zusätzliche Möglichkeit zum Widerruf.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann ist der Widerrufsbutton verpflichtend?

Die EU-Vorgabe soll ab 19. Juni 2026 gelten. Auch wenn die nationale Umsetzung noch finalisiert wird, ist es sinnvoll, den Webshop bereits jetzt darauf vorzubereiten.

Wen betrifft die Regelung?

Die Regelung betrifft vor allem Webshops und Online-Angebote in der EU, die Verträge mit Verbraucher:innen abschließen und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Wo wird der Widerrufsbutton platziert?

Der Widerrufsbutton wird fix im Footer deiner Website eingebunden. So ist er auf jeder Seite sichtbar und jederzeit erreichbar.

Gilt die Pflicht nur für klassische Webshops?

Nein. Die Pflicht kann grundsätzlich auch Websites, Buchungsstrecken, Online-Formulare oder Apps betreffen, wenn Verbraucher:innen darüber online Verträge abschließen können.

Muss der Widerrufsbutton auch ohne Kundenkonto nutzbar sein?

Ja. Die Nutzung des Widerrufsbuttons sollte auch ohne Login oder Kundenkonto möglich sein. Kund:innen müssen den Widerruf einfach und leicht zugänglich ausüben können.

Muss der Button dauerhaft sichtbar sein?

Der Widerrufsbutton muss zumindest während der gesamten gesetzlichen Widerrufs- bzw. Rücktrittsfrist verfügbar und leicht zugänglich sein.

Muss ich mich selbst um etwas kümmern?

Nein – wir übernehmen die komplette technische Umsetzung für Sie, damit alles korrekt, benutzerfreundlich und rechtzeitig eingebunden ist.

Ersetzt der Button meine Widerrufsbelehrung?

Nein. Der Widerrufsbutton ist eine zusätzliche technische Funktion und ersetzt keine rechtlich notwendigen Informationen im Webshop.

Welche Folgen kann eine fehlende Umsetzung haben?

Eine fehlende oder fehlerhafte Umsetzung kann rechtliche Risiken erhöhen, etwa Beanstandungen, Abmahnungen, Unterlassungsansprüche oder Verwaltungsstrafen. Zusätzlich können Probleme im Kundenservice entstehen, wenn Widerrufe nicht klar und nachvollziehbar verarbeitet werden.

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Geschrieben von:

Bild von Anna Ehrnleitner
Anna Ehrnleitner

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